12.03.2012

Fall Podolski: Uneinsichtiger DFB

Es war einer der Aufreger des Spieltags. Kölns Kapitän Lukas Podolski sah im Spiel gegen Hertha BSC (1:0) 14 Minuten vor dem Ende die rote Karte. Schiedsrichter Guido Winkmann wollte eine Tätlichkeit des 26-Jährigen gesehen haben, womit er allerdings gründlich daneben lag. Viel unverständlicher als die rote Karte Winkmanns ist nun allerdings die Forderung des DFB-Sportgerichts: Podolski soll für ein Spiel gesperrt werden. Ein Witz!

Kobiashvili entlastet Podolski
Der Nationalspieler geriet im emotionsgeladenen Abstiegskrimi zwar in eine Rangelei mit Herthas Kapitän Levan Kobiashvili, eine Tätlichkeit leistete sich Podolski allerdings nicht. Sogar Gegenspieler Kobiashvili entlastete "Poldi" nach dem Spiel: „Es gab keinen Schlag oder ähnliches. Es war harmlos. Der Platzverweis war zu hart, für mich und Podolski. Er war danach in der Kabine. Wir haben gesprochen und uns die Hand gegeben. Damit ist das Thema erledigt“, sagte er gegenüber der Berliner Zeitung


Barbarez und Salihamidzic wurden freigesprochen
Erst in zwei Fällen sprach das DFB-Sportgericht Spieler nach roten Karten frei. Im Jahr 2001 zeigte Hellmut Krug dem Hamburger Sergej Barbarez nach einem vermeintlichen Kopfstoß gegen Lautern Michael Schjönberg den roten Karton. Die Fernsehbilder zeigten aber, dass Barbarez damals nicht Täter, sondern Opfer eines Kopfstoßes Schjönbergs geworden war. Im zweiten Fall wurde Bayerns Hasan Salihamidzic zu Unrecht vom Platz gestellt. Schiedsrichter Helmut Fandel hatte ein Nachtreten des heutigen Wolfsburgers gegen Andreas Görlitz (damals 1860 München) gesehen. Da Fandel seine Entscheidung auf dem Spielbericht für falsch erklärte, war die Basis für einen Freispruch gegeben. 


Freispruch als "absolute Ausnahme"
Nach dem Freispruch für Salihamdzic sagte der damalige Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Rainer Koch, dass die Aufhebung einer Sperre nach einem Fehlverweis die "absolute Ausnahme" bleibe. Nach den Fifa-Bestimmungen kann ein Freispruch nur erhoben werden, wenn ein "offensichtlicher Fehlentscheid des Schiedsrichters" vorliegt. Ansonsten ist eine Sperre für mindestens eine Partie nach dem Platzverweis obligatorisch.


Fazit: Gerechtigkeit sieht anders aus
Während an deutschen Gerichten nach dem Leitsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" verurteilt wird, werden zu Unrecht mit Rot bestrafte Spieler vom DFB-Sportgericht nur selten entlastet. Schiedsrichter und Sportgerecht sollen für Gerechtigkeit und Fairness stehen. Gerecht wäre es allerdings nur, wenn Spieler wie Podolski, Frings oder Hubnik (bekamen ebenfalls ein Spiel Sperre) nach ihren unberechtigten Platzverweisen auch freigesprochen würden. 


Wenn Spieler durch den TV-Beweis nachträglich gesperrt werden können, warum können TV-Bilder unschuldige Spieler dann nicht auch freisprechen? Diese Frage kann wohl nur der DFB beantworten...

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